Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand bestellt aus dem Kreis seiner Mitglieder den Rechnungsführer, den Schriftführer und den Kassenwart. Einem Vorstandsmitglied können mehrere Ämter übertragen werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.