Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung durch einen stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.