Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, der durch den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer vertreten wird. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 51,13 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.