| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden seinem Stellvertreter, dem Rechnungsführer und 4-6 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden; bei dessen Verhinderung, die nicht nachgewiesen zu werden braucht, durch seinen Stellvertreter. |