Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, der durch den 2. Vorsitzenden, Kassierer oder Schriftführer in dieser Reihenfolge vertreten wird.