Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Päsidenten, dem Vizepräsidenten für Freizeitsport, dem Vizepräsidenten für Wettkampfsport, dem Vizepräsidenten für Finanzen und dem Vizepräsidenten für Organisation. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.