Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtsgeschäfte über 500,00 € dürfen nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes und Rechtsgeschäfte über 1.000,00 € nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung eingegangen werden.