Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vositzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmiglied.