Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus vier Personen dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der Geschäftsführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die erste Vorsitzende gemeinsam mit dem/der zweiten Vorsitzenden. Bei Verhinderung des/der ersten Vorsitzenden ist der/die zweite Vorsitzende gemeinsam mit dem/der Geschäftsführer vertretungsberechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.