Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Rechnungsführer und dem 1. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem 1. Rechnungsführer oder dem 1. Schriftführer.