Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder zwei Mitgliedern des Vorstandes der ArcelorMittal Bremen GmbH oder aus einem oder zwei anderen Damen/Herren, die jeweils vom Vorstand der ArcelorMittal Bremen GmbH benannt werden, und aus der gleichen Anzahl von Betirebsratsmitgliedern, die vom Betriebsrat benannt werden.