Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Leiter Finanzen, sportlicher Leiter, Leiter Jugend, Leiter Kommunikation und Marketing. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.