Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, sowie mindestens zwei und höchtsens drei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein, im Verhinderungsfall durch zwei Vizepräsidenten gemeinschaftlich. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.