Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Geschäftsführer allein. Der 1. und der 2. Vorsitzende sind jeweils gemeinsam mit dem Geschäftsführer vertretungsberechtigt.