Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Sekretär/in, der/dem Buchhalter/in und vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter denen die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende sein muss.