Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Kassenwart und vier Beisitzer.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, unter denen der Gemeindevorsitzende oder einer der Stellvertreter sein muss. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, unter denen der Gemeindevorsitzende oder einer der Stellvertreter sein muss.