Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer, dem Segelmeister und dem Jugend- und Ausbildungsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind befugt Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen.