Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Jurist/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei die Vorsitzende (Oberin) oder eine der beiden stellvertretenden Vorsitzenden darunter sein muss.