Vorstand im SInne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassenwart, der 2. Kassenwart, der 1. Schriftführer, der 2. Schriftführer und ein Vertreter der Stadt Elsfleth.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder sein Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied.