Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende (Kassenwart) und der 2. stellvertretende Vorsitzende (Leiter für technische Angelegenheiten).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.