Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Vorsitzenden der Modellflugabteilung sowie dem Vorsitzenden der Segelflugabteilung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem der Abteilungsvorsitzenden.