Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.