Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei oder drei gleichberechtigten Vorsitzenden und dem/der Rechnungsführer/in. Es können bis zu fünf Beisitzer/innen zusätzlich in den Vorsland gewählt werden. Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von über 600,00 € bedürfen eines Beschluss des Vorstandes.