| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von über 2.000,00 DM bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. |