Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n, im Falle von deren/dessen Verhinderung durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.