Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied für Sport, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, dem Vorstandsmitglied für Geschäftsführung und dem Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.