Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Verpflichtungen zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen sowie zur Aufnahme eines Kredits über 5.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.