Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Tauchwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtshandlungen des Vorstandes (z.B. Anschaffungen), die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.000 Euro verpflichten sollen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes. Rechtshandlungen über 2.000 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.