Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden oder durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit Schriftführer oder dem Geschäftsführer vertreten.