Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassenwart und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer oder durch den Vorsitzenden mit dem Geschäftsführer gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Sportwart.