Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Justiziar. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter je zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Wirkungskreis ist die ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Angelegenheiten sowie Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Präsidiums und der Verbandsgeschäftsführung Land, soweit es sich um Angelegenheiten des Kreisverbandes handelt.