Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein und im übrigen durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer