Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer der Komplementärin der Firma als Vorsitzenden,dem Vorsitzenden des Betriebsrates und einem weiteren Belegschaftsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
und einem weitern Vorstandsmitglied gemeinsam