Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei (Erster Vorsitzender und zwei Stellvertretende Vorsitzende) und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden -oder im Verhinderungsfall des Ersten Vorsitzenden- durch einen Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.