Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1 Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertretenden Vorsitzenden