Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, und dem geschäftsfürenden Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand kann seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein ermächtigen.