Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Bühnenleiter/in, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Geschäftsführer/in, dem/der 1. Beisitzer/in und dem/der 2. Beisitzer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied alleine vertreten.