Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, in dessen Vertretung der 2. Vorsitzende, zusammen mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer gemeinsam vertreten.