| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen. Darunter: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftrührer, Beisitzer(Innen).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |