Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 250 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.