| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der Vorsitzende oder der 1.stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister befinden muss, gemeinsam vertreten. |