Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart, dem Sportwart, dem stellvertretenden Sportwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand darf nur über Ausgaben für außerplanmäßige Anschaffungen bis zu einer Summe von jährlich € 2.000,-- entscheiden. Höhere Ausgaben müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.