Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n oder den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.