Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vositzende, dem 2. Vorsitzende, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit dem 2 Vorsitzenden oder durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Geschäftsführer.