Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Bezirksleiter, bis zu zwei stellvertretende Bezirksleiter, der Schatzmeister und der Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bezirksleiter oder einen der stellvertretenden Bezirksleiter jeweils allein oder durch den Schatzmeister oder den Geschäftsführer gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.