Der Vorstand besteht im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident) und dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsident). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Er führt die Geschäfte des Vereins und entscheidet über die Mittelvergabe bis zur Höhe von € 2.000 im Einzelfall.