Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 Euro ist die Zustimmung des Gesamt-Vorstands erforderlich.