| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus zwei Vorstandsmitgliedern, ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Vorstandsmitgliedern, sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. |