| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand beseht aus fünf Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einer der
Stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten. |