| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Finanzvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |